Ein Erörterungstermin ist ein formaler Bestandteil von Genehmigungsverfahren, insbesondere bei Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen. In diesem Termin haben betroffene Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Behörden und andere Interessengruppen die Möglichkeit, ihre Einwände und Bedenken gegenüber dem geplanten Vorhaben direkt mit den Projektträgern und den Genehmigungsbehörden zu diskutieren. Ziel des Erörterungstermins ist es, die eingereichten Stellungnahmen und Einwendungen transparent zu behandeln und offene Fragen zu klären. Der Termin dient der Meinungsbildung und der Abwägung der verschiedenen Interessen, bevor eine Entscheidung über die Genehmigung des Vorhabens getroffen wird.

Ablauf: In der Regel erfolgt der Erörterungstermin nach einer öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen und der Einreichung von Einwendungen. Die Genehmigungsbehörde leitet den Termin und fasst die Ergebnisse in einem Protokoll zusammen, das als Grundlage für die weitere Entscheidungsfindung dient.

Bedeutung: Der Erörterungstermin stellt sicher, dass die Betroffenen frühzeitig in das Verfahren einbezogen werden und ihre Bedenken im Entscheidungsprozess berücksichtigt werden können. Er trägt somit zur Transparenz und Akzeptanz von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei.