Komplexe Anforderungen bei der Genehmigung von BImSchG-Anlagen
Die Planung und Realisierung von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erfordert neben profundem technischem Fachwissen in hohem Maß verwaltungsrechtliche Kenntnisse. Im Genehmigungsverfahren muss ein komplexes Knäuel aus zahllosen Gesetzen, Merkblättern, Normen und Richtlinien. Als Beispiele seien insbesondere genannt:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen mehr als dreißig Verordnungen (BImSchV)
- Verwaltungsvorschriften zum BImSchG (z.B. TA Luft, TA Lärm)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit wichtigen Verordnungen (z.B. AwSV)
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- DIN-Normen und VDI-Richtlinien
Im Rahmen einer Anlagengenehmigung sind weiterhin verschiedenste landesspezifische Regelungen und Gesetzgebungen sowie die aktuelle Rechtsprechung zu beachten.
Die Genehmigung von Anlagen gemäß BImSchG erfordert somit nicht nur fundiertes technisches Know-how, sondern auch tiefgehende Kenntnisse im Bau- und Umweltrecht. Mit unserer umfassenden Expertise in beiden Bereichen navigieren wir sicher durch die Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.
Von der Vorplanung bis zur Genehmigung
Wir betreuen und beraten Sie während des gesamten Genehmigungsverfahrens von der ersten Vorplanung Ihrer Anlage bis hin zur Prüfung Ihres Genehmigungsbescheides. Nutzen Sie unser Spezialwissen und übertragen uns im Zuge der geplanten Errichtung oder Erweiterung Ihrer Anlage die folgenden Aufgaben, die wir in gemeinsamer Abstimmung mit Ihren Wünschen effizient für Sie erledigen:
- Strategische Vorplanung von Planungs- und Antragsinhalten unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit
- Sichtung und Interpretation bestehender Genehmigungen sowie Ermittlung der notwendigen Verfahrensart
- Durchführung von Antragskonferenzen mit den Behördenvertretern zur Festlegung des Antragsumfangs
- Erstellung von Antragsunterlagen für Neugenehmigungen nach § 4 BImSchG
- Erstellung der Antragsunterlagen zur wesentlichen Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 16 BImSchG
- Erstellung der Unterlagen zur Anzeige von Änderungen genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 15 BImSchG
- Koordination und Abwicklung aller notwendigen Abstimmungs- und Fachstellengespräche
- Projekt- und Genehmigungsmanagement mit Übernahme der Behördenkontakte
- Einbindung aller erforderlichen Fachgutachten zu den Themenkomplexen Lärmschutz, Erschütterungsschutz, Luftreinhaltung sowie Bauphysik
- Einbindung externer Fachplaner (z.B. Gefährdungsanalysen, Naturschutz, Brandschutz)
- Begleitung und Unterstützung von Öffentlichkeitsbeteiligungen
- Prüfung von Genehmigungsbescheiden auf nicht akzeptable Nebenbestimmungen
- Immissionsschutzfachliche Unterstützung bei verwaltungsrechtlichen Klagen
- Vermittlung von und Kooperation mit spezialisierten Fachanwälten für Verwaltungs- und Umweltrecht
Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen begleiten wir Sie zuverlässig durch den gesamten Genehmigungsprozess und stellen sicher, dass alle relevanten rechtlichen Vorgaben präzise eingehalten werden. So ermöglichen wir eine reibungslose und erfolgreiche Realisierung Ihrer Projekte.
Weitere Beratungs- und Dienstleistungen
Falls gewünscht, können wir Ihnen unsere Sachverständigenleistungen zu grundlegenden Themen des technischen Umweltschutzes wie Lärmschutz und Luftreinhaltung sowie dem Schutz vor unzumutbaren Licht- und Geruchsimmissionen anbieten. Zum unserer Fachabteilung Immissionsschutz kommen Sie unter diesem Link. Naturschutzfachliche Untersuchungen gehören ebenfalls zu unserem Portfolio, weitere Informationen können Sie hier finden. Für spezielle Analysen, die nicht zu unseren Leistungen gehören, ziehen wir qualifizierte Planungsbüros hinzu. In diesen Fällen profitieren Sie von Synergieeffekten und haben im Idealfall nur einen Ansprechpartner für Ihr gesamtes Genehmigungsverfahren.