Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Betriebe und Einrichtungen, die potenziell umweltrelevante Emissionen verursachen, wie etwa Luftverunreinigungen, Lärm oder Erschütterungen. Das Gesetz unterscheidet zwischen genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Eine Anlage wird dann als Anlage nach dem BImSchG eingestuft, wenn sie die erwähnten potenziell erhebliche Umweltauswirkungen hervorrufen kann und in der 4. Verordnung zum BImSchG (4. BImSchV - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) aufgeführt ist. Diese umfassen z.B. Industrieanlagen, Kraftwerke, große Tierhaltungsanlagen oder Abfallbehandlungsanlagen.

Genehmigungsverfahren

Ein Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG unterscheidet sich von einem baurechtlichen Verfahren primär in seinem Umfang. Zum Beispiel ist die Anzahl und der Detailgrad der benötigten Untersuchungen und Erläuterungen in der Regel erheblich größer. Untersuchungsumfang und Detail der Darstellungen in BImSchG-Genehmigungsverfahren werden von der zuständigen Genehmigungsbehörde festgelegt, je nach Art und Größe der Anlage sowie natürlich deren Standort und Umgebung.

Es sind somit nicht nur ein Antragsformular, sondern mehrere Unterlagen und Schritte erforderlich. Die weiteren Verfahrensschritte hängen unter anderem weiter davon ab, ob es sich um ein Genehmigungsverfahren mit oder ohne Öffentlichkeitsbeteiligung handelt. Dies wird im Anhang zur 4. BImSchV geregelt, die entsprechende Unterteilung wird in den allermeisten Fällen durch die Größe der Anlage vorgenommen.

Für Anlagen, die zwar genehmigungsbedürftig sind, aber keine oder nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt und die Öffentlichkeit haben, ist das vereinfachte Verfahren vorgesehen. Anlagen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben oder bei denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen ist, werden in einem förmlichen Genehmigungsverfahren geprüft.

Die folgende (unvollständige) Liste kann als Anhaltspunkt zum Umfang der einzureichenden Dokumente dienen:

  • Antragsformular
  • Detaillierte Anlagenbeschreibung (Erläuterungsbericht)
  • Lageplan und Bauzeichnungen
  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • Immissionsschutzrechtliche Fachgutachten
    • Schallgutachten
    • Luftschadstoffgutachten
    • Geruchsgutachten
    • usw.
  • Darstellung eines Betriebs- und Sicherheitskonzepts
  • Abfallkonzept (falls erforderlich)
  • Nachweis der Anlagensicherheit
  • etc.

Jeder dargestellte Punkt stellt eine eigene, umfangreiche Untersuchung dar und wird in der Regel von mehreren spezialisierten Fachbüros durchgeführt. Es müssen alle einschlägigen gesetzlichen Anforderungen, wie z.B. das Wasserrecht oder Naturschutzrecht, beachtet werden. In diesem Zusammenhang ist der stetige Austausch mit der Genehmigungsbehörde unverzichtbar, damit alle Vorgaben, sowohl im Vorfeld als auch während des Verfahrens, berücksichtigt werden können. Gerade vor Beginn eines angestrebten Verfahrens werden nicht ganz offensichtliche Punkte gerne übersehen, wenn auch unbeabsichtigt. Zur Vermeidung von Fehleinschätzungen wird der frühzeitige Einbezug von Fachleuten zweifelsfrei empfohlen. Zur Klärung gibt es in den meisten Fällen vor Beginn eines Genehmigungsverfahrens einen Besprechungstermin ("Scoping-Termin") bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, im Idealfall sind die auf die verschiedenen Fachbereiche spezialisierten Gutachter und Planer zu diesem Termin bereits beteiligt.

Sind alle Unterlagen vollständig, wird nach der Prüfung durch die zuständige Behörde eine Entscheidung getroffen, ob die Anlage genehmigt wird und unter welchen Bedingungen sie betrieben werden darf. Wird die Anlage genehmigt, versendet die Behörde den Genehmigungsbescheid, in dem alle Entscheidungen und Bedingungen zum Betrieb festgeschrieben sind. Sollte sich dann am Betrieb der Anlage eine Änderung ergeben, wird in der Regel ein neues Verfahren gestartet (z.B. ein Änderungsverfahren nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen), sofern die Änderungen sich auf die untersuchten Aspekte auswirkt oder neue hinzukommen.

Wir unterstützen Sie mit unserem Expertenwissen

Zur Unterstützung Ihres geplanten Vorhabens oder Ihrer bereits bestehenden Anlage durch unsere Experten können wir Ihnen die folgenden Dienstleistungen im Bereich Anlagengenehmigungen bzw. Genehmigungsmanagement anbieten:

  • Erstellung von Antragsunterlagen für Neugenehmigungen nach § 4 BImSchG
  • Erstellung der Antragsunterlagen zur wesentlichen Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 16 BImSchG
  • Erstellung der Unterlagen zur Anzeige von Änderungen genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 15 BImSchG
  • Vollständiges Projekt- und Genehmigungsmanagement mit Übernahme der Behördenkontakte
  • Durchführung von Antragskonferenzen mit den Behördenvertretern zur Festlegung des Antragsumfangs
  • Koordination und Abwicklung aller notwendigen Abstimmungs- und Fachstellengespräche
  • Einbindung externer Fachplaner (z.B. Gefährdungsanalysen, Brandschutz)
  • Begleitung und Unterstützung von Öffentlichkeitsbeteiligungen
  • Sichtung und Interpretation bestehender Genehmigungen sowie Ermittlung der notwendigen Verfahrensart
  • Prüfung von Genehmigungsbescheiden auf nicht akzeptable Nebenbestimmungen
  • Immissionsschutzfachliche Unterstützung bei verwaltungsrechtlichen Klagen
  • Vermittlung von und Kooperation mit spezialisierten Fachanwälten für Verwaltungs- und Umweltrecht
  • Strategische Vorplanung von Planungs- und Antragsinhalten unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit
  • Erstellung von Emissionserklärungen nach § 27 BImSchG

Des weiteren stellen wir Projektmanager nach § 2b der 9. BImSchV und qualifizierte Immissionsschutzbeauftragte, prüfen Ihr geplantes Vorhaben auf die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit und unterstützen Sie mit fundierten Machbarkeitsstudien bei Ihren Entscheidungen. Sollte die Bearbeitung eines Antrages bzw. die Zusammenstellung der Unterlagen durch uns aus verschiedensten Gründen nicht in Frage kommen, können wir Sie dennoch im Rahmen einer Beratungstätigkeit unterstützen. Mehr zu unseren reinen Beratungsleistungen finden Sie hier.

Doch nicht nur im Rahmen des Genehmigungsmanagements können wir Ihnen unsere Expertenleistungen anbieten. Unser Büro kann Sie im Bereich Immissionsschutz (z. B. Sachverständigengutachten zu Schallimmissionsschutz und Luftreinhaltung, Standortanalysen, Prognoserechnungen, Messungen, Erarbeitung von Immissionsschutzkonzepten, etc.), Umwelt- und Naturschutz (z. B. UVP-(Vor-)Prüfungen, FFH-(Vor-)Abschätzungen, Umweltberichte, etc.) sowie bei bauphysikalischen Fragestellungen unterstützen. D.h. ein großer Teil der benötigten Unterlagen zu Ihrem Genehmigungsverfahren wird in unserem Hause und somit aus "einer Hand" erstellt. Die interne Vernetzung unserer Fachabteilungen spart Ihnen wertvolle Zeit und eigene Ressourcen, um Ihre Ideen in Pläne und Vorhaben verwandeln.

Was können wir für Sie tun? Gerne können Sie uns eine unverbindliche  Anfrage oder Nachricht hier auf unserer Kontaktseite zukommen lassen.