Individuelle Unterstützung und Beratung für Ihr Genehmigungsverfahren
Die Antragsstellung kann aufgrund ihrer Komplexität eine herausfordernde Aufgabe sein, die eine gründliche Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und der spezifischen Anforderungen an die Unterlagen erfordert. Wir helfen Ihnen dabei, die Komplexität des Vorganges der Antragsstellung und alle relevanten rechtlichen Anforderungen zu verstehen. Mit unserer Expertise stellen wir sicher, dass Ihr Antrag alle notwendigen Informationen enthält, um das Genehmigungsverfahren effizient und reibungslos zu durchlaufen. So profitieren Sie von unserem Fachwissen, während Sie die Kontrolle über die Antragsgestaltung behalten.
Wir stehen Ihnen mit unserer umfassenden Beratung und einem breiten Leistungsspektrum zur Seite. Wir bieten die Bereitstellung eines Projektmanagers gemäß § 2b der 9. BImSchV an, um eine reibungslose Terminplanung und -führung sowie die Koordination der Verfahrensschritte sicherzustellen. Unsere Experten planen und führen Ortstermine am Anlagenstandort durch, leiten und dokumentieren Besprechungen mit dem Auftraggeber, Behörden und Projektbeteiligten (z.B. Antragskonferenz, Scoping-Termin, Erörterungstermin) und unterstützen Sie bei der Festlegung immissionsschutzrechtlicher und naturschutzfachlicher Untersuchungserfordernisse sowie der (Vor-)Auswahl potenzieller Gutachterbüros.
Darüber hinaus erörtern wir genehmigungsrechtliche Sonderbedürfnisse, wie Teilgenehmigungen gemäß § 8 BImSchG oder die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG. Wir bieten eine Plausibilitätsprüfung externer Unterlagen und der für das Verfahren erstellten Gutachten an und verfolgen den Bearbeitungsstand Ihres Antrags bei den Behörden. Zudem prüfen wir Bescheide, bewerten diese und stellen mögliche Änderungsvorschläge zusammen.
Unsere Unterstützung umfasst auch die Stellung von Immissionsschutzbeauftragten gemäß § 5 der 5. BImSchV sowie die Durchführung von Machbarkeitsstudien.
In bestimmten Fällen kann eine Begleitung von laufenden Genehmigungsverfahren hilfreich sein, insbesondere wenn der Eindruck entsteht, dass das Verfahren im Genehmigungsprozess verzögert wird oder gar "festsitzt".
Durch unsere Beratung stellen wir sicher, dass Ihr Antrag alle erforderlichen Informationen enthält und auf potenzielle Fallstricke geprüft wird. Dies minimiert das Risiko von Verzögerungen im Genehmigungsverfahren und erhöht die Wahrscheinlichkeit einer zügigen und erfolgreichen Bewilligung.
Mit unserer Unterstützung behalten Sie die volle Kontrolle, während Sie gleichzeitig von unserer Expertise profitieren. Unser Ziel ist es, Ihnen die Sicherheit zu geben, dass Ihr Antrag bestmöglich vorbereitet ist, damit das Genehmigungsverfahren für Sie so effizient und reibungslos wie möglich verläuft.
Komplettservice für ein erfolgreiches Genehmigungsverfahren: Unsere Beratungsleistungen im Überblick
Unser Servicepaket bietet Ihnen eine breite Palette an Dienstleistungen, die darauf abzielen, Ihr Genehmigungsverfahren effizient und erfolgreich zu begleiten. Wir stehen Ihnen von der ersten Begehung des Anlagenstandorts bis hin zur abschließenden Prüfung von Bescheiden zur Seite. Unsere Expertise sichert Ihnen eine professionelle Abwicklung aller Verfahrensschritte.
Die folgende Liste bietet einen Auszug aus unseren Leistungen im Überblick:
- Bereitstellung eines Projektmanagers gemäß § 2b der 9. BImSchV
- Terminplanung und -führung sowie Koordination der Verfahrensschritte zur Sicherstellung des Projekterfolgs
- Planung und Durchführung von Ortsterminen am Anlagenstandort
- Planung, Leitung und Dokumentation von Besprechungen mit dem Auftraggeber, Behörden und Projektbeteiligten (z.B. Antragskonferenz, Scoping-Termin, Erörterungstermin)
- Teilnahme an Besprechungen mit dem Auftraggeber, Behörden und Projektbeteiligten (z.B. Antragskonferenz, Scoping-Termin, Erörterungstermin)
- Unterstützung bei der Festlegung immissionsschutzrechtlicher und naturschutzfachlicher Untersuchungserfordernisse sowie der (Vor-)Auswahl potenzieller Gutachterbüros
- Erörterung genehmigungsrechtlicher Sonderbedürfnisse, wie Teilgenehmigungen gemäß § 8 BImSchG oder der Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG
- Plausibilitätsprüfung externer Unterlagen und der für das Verfahren erstellten Gutachten
- Nachverfolgung des Bearbeitungsstandes Ihres Antrags bei den Behörden
- Einarbeitung von Änderungswünschen der Behörde
- Bearbeitung von Einwendungen
- Durchsicht und Bewertung von Bescheiden sowie Zusammenstellung möglicher Änderungsvorschläge
- Stellung von Immissionsschutzbeauftragten gemäß § 5 der 5. BImSchV
- Machbarkeitsstudien und Prüfung des Vorhabens auf Genehmigungsfähigkeit vor Projektstart
Die obige Aufzählung ist sicher nicht abschließend, da jedes Projekt individuelle Anforderungen hat. Wenn Sie eine spezifische Leistung vermissen, wenden Sie sich gerne an uns – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Projekt zu entwickeln.
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