"Man sollte die Städte auf dem Lande bauen, da ist die Luft besser."

Da dieser Vorschlag aus dem 19. Jahrhundert (Henri Bonaventure Monnier - franz. Autor, Schauspieler und Zeichner) keinen nachhaltigen Erfolg verspricht, zählt es heutzutage zu unseren wichtigsten Aufgaben, die Qualität unserer Luft zu verbessern und Vorsorge für gesunde Lebensgrundlagen zu treffen. Die diesbezüglichen Bemühungen fallen unter den Begriff der Luftreinhaltung. Saubere Luft wirkt sich unmittelbar positiv auf Gesundheit und Wohlbefinden aus. Der Weg zu sauberer Luft führt sowohl über die Verminderung des Schadstoffausstoßes an der Quelle (Emission), als auch des Eintrags von Schadstoffen in der Nachbarschaft (Immission).

 

Die Gesetzgebung legt Grenz- und Zielwerte fest, um die Freisetzung von Schadstoffen über die Luft auf ein Mindestmaß zu reduzieren und Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung bzw. Wiederherstellung einer guten Luftqualität zu treffen. Gesetzliche Grundlage für die Luftreinhaltung bildet in der Bundesrepublik Deutschland das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Verordnungen, welche maßgeblich durch europäische Rechtsvorgaben zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt geprägt sind. Zentrale Regelungen dazu finden sich in der Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 18. August 2021, in der die Vorschriften der EU über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung umgesetzt wurden und die das Erreichen eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt (Luft, Wasser und Boden) zum Ziel hat. Einen bedeutsamen Schritt zur Vermeidung bzw. Verringerung schädlicher Auswirkungen von Luftverunreinigungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt repräsentiert beispielsweise auch die "Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen" (39. BImSchV).

Luftverunreinigungen i.S.d. BImSchG sind Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe. Als Schadstoffe sind insbesondere zu nennen:

  • Gerüche
  • Staub (Partikel)
  • Ammoniak
  • Stickstoffoxide
  • Schwefeloxide
  • Kohlenmonoxid
  • polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
  • Benzol
  • Blei
  • Fluor

Aufgabe der Luftreinhaltung besteht demnach darin, durch Untersuchungen und Entwicklung geeigneter Maßnahmen Schadstoffe in der Luft zu minimieren, um die Gesundheit der Menschen, die Umwelt und das Klima zu schützen. Dabei werden die Konzentrationen von Schadstoffen an den Orten, an denen Menschen leben und arbeiten, durch Messungen oder Prognoserechnungen quantifiziert, analysiert und durch gezielte Maßnahmen reguliert. Ziel ist die Sicherstellung, dass die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschritten werden und eine gesunde Luftqualität trotz Emissionen aus Industrie, Verkehr und anderen Quellen gewährleistet bleibt.

Qualifizierte immissionsschutzfachliche Gutachten zur Luftreinhaltung sind im Genehmigungsverfahren, in der Bauleitplanung und auch für die Bestandsbeurteilung beispielsweise für die folgenden Anlagen relevant:

  • Landwirtschaft (z.B. Biogasanlagen, Tierhaltungen)
  • Abfall- und Recyclingbetriebe
  • Abbau und Verarbeitung von Kies und Gestein
  • Feuerungsanlagen
  • Motoranlagen (z.B. BHKW)
  • Lackieranlagen
  • Lebensmittelherstellung
  • Chemische Industrie
  • Straßen und Tiefgaragen

Schadstoffe werden insbesondere verursacht durch:

Unser Leistungsspektrum im Bereich der Luftreinhaltung

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