"Kein Lärm ist aufdringlicher als der, den man zu überhören sucht."

Dieses einfache Zitat des irischen Schriftstellers und Literaturwissenschaftlers Clive Staples Lewis (1898-1963) verdeutlicht die Problematik, dass die Störwirkung von Geräuschen durch reine Messgrößen wie Schalldruckpegel, Frequenzzusammensetzung oder Impulshaltigkeit nur sehr unzureichend beschrieben werden kann. Die Frage, ob ein Geräusch als unzumutbar empfunden wird, hängt vielmehr von der persönlichen Einstellung und der momentanen Stimmung desjenigen Menschen ab, der die Schallimmissionen wahrnimmt. So kann bereits ein kaum hörbares Geräusch unerträglich erscheinen, wenn man diesem "hilflos" ausgeliefert ist (Beispiel: Betriebsgeräusch einer Heizung im Schlafzimmer). Setzt man sich hingegen den Schallimmissionen freiwillig aus, so werden sogar sehr hohe Pegel als angenehm empfunden (Beispiel: Besuch einer Diskothek). Aus dieser Situation hat sich die folgende Begriffsdefinition für Lärm entwickelt: "Lärm ist Schall, der als störend empfunden wird, oder gesundheitsschädlich ist."

Im Kontext des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) werden Geräuschimmissionen dann als Lärm bezeichnet, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft herbeizuführen. Demzufolge beschäftigt sich der Lärmimmissionsschutz mit dem Schutz vor störenden bzw. schädlichen Schallimmissionen. Anderweitig geläufige Begriffe sind Lärmschutz, Schallschutz oder Schallimmissionsschutz.

Zu den wichtigsten Lärmverursachern zählen die folgenden Lärmquellen:

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