Naturschutzfachliche Planungen

Häufig entstehen durch die Planung von Vorhaben Konflikte zwischen dem Schutzanspruch von Mensch und Natur und den Erfordernissen der geplanten Anlagen, die es zu lösen gilt. Hierfür gibt das UVPG den Planungsbeteiligten das Instrument der Umweltprüfung an die Hand, mittels derer gewährleistet werden kann, dass die Auswirkungen bestimmter Vorhaben sowie Pläne und Programme auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben, bewertet und in den weiteren Entscheidungen bzw. Planungen berücksichtigt werden. Doch auch bei Planungen, die materiell-rechtlich nicht in den Geltungsbereich des UVPG fallen können naturschutzfachliche Belange prüfenswert sein, wenn es z. B. durch die räumliche Nähe zu einem Flora-Fauna-Habitatgebiet geboten erscheint.

Der rechtzeitige Einbezug von naturschutzfachlichen Belangen in die Planung trägt maßgeblich dazu bei, die Genehmigungsfähigkeit Ihrer Planungen zu gewährleisten. Wir bieten Ihnen umfassende Beratungs- und Planungsdienstleistungen in diesem Bereich an und unterstützen Sie dabei, naturschutzrechtliche Anforderungen frühzeitig zu erkennen und in Ihre Projektplanung zu integrieren, um mögliche Konflikte frühzeitig und effizient zu lösen.

Beispiele für Vorhaben aus verschiedensten Bereichen

Bei der Planung von Vorhaben in unterschiedlichen Sektoren müssen nicht nur technische und wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt werden, sondern auch eine Vielzahl von Umweltaspekten. Die folgenden Beispiele zeigen, in welchen Bereichen solche Vorhaben typischerweise auftreten:

  • Erzeugung von Wärme und Energie (z.B. Biomasse-Heizwerke, Windkraftanlagen)
  • Gewinnung und Verarbeitung von Bodenschätzen sowie Herstellung von Baustoffen (z.B. Steinbrüche)
  • Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelherstellung (z.B. Intensivtierhaltungsbetriebe)
  • Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (z.B. Recyclingbetriebe)
  • Verkehrsprojekte (z.B. Bundesautobahnen, Bundesstraßen)
  • Umweltbedeutsame Bauvorhaben (z.B. Feriendörfer, Freizeitparks, Industriezonen, Einkaufszentren)

Je nach Standortwahl müssen dabei verschiedene Schutzgüter berücksichtigt werden: der Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, ebenso wie Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft. Auch Kulturgüter und Sachgüter sowie potenzielle Wechselwirkungen mit anderen nahegelegenen (Industrie-)Anlagen sind zu prüfen. Eine frühzeitige und umfassende Betrachtung dieser Faktoren ist entscheidend für eine nachhaltige und genehmigungsfähige Planung.

Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Planungen in Genehmigungsverfahren

Soweit die Erforderlichkeit von naturschutzfachlichen Unterlagen nicht gesetzlich geregelt ist, z.B. im Rahmen des UVPG, kann eine frühzeitige Abstimmung des Untersuchungsumfangs mit den Naturschutzbehörden angeraten sein, um eine Verzögerung während des Verfahrens zu vermeiden.

Was auch immer Sie planen: wir beraten Sie umfassend, erarbeiten für Sie die erforderlichen Unterlagen für eine vollumfängliche Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange Ihres Planungsvorhabens.

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Alle weiteren, grundlegenden Themenkomplexe des Technischen Umweltschutzes handeln wir im eigenen Haus ab. Darunter fallen insbesondere Lärmschutz, Luftreinhaltung sowie der Schutz vor unzumutbaren Lichtimmissionen und Erschütterungen. Für zusätzlich erforderliche Betrachtungen, Z. B. zum Artenschutz oder der Landschaftspflege, binden wir ein qualifiziertes Planungsbüro in den Untersuchungsprozess ein.

 

Sie haben somit nur einen Ansprechpartner für alle Belange!

Einen detaillierten Einblick in unser Leistungsportfolio zum Naturschutz können Sie über die oben aufgeführten Fachbereiche finden. Für eine direkte Anfrage können Sie uns gerne eine Nachricht über unsere E-Mail-Adresse info@hoock-partner.de oder ganz unkompliziert über unser Kontaktformular zukommen lassen.