Fauna-Flora-Habitat-Gebiet

Ein FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) ist ein Schutzgebiet, das im Rahmen der europäischen Natura 2000-Richtlinie ausgewiesen wurde. Diese Gebiete dienen dem Schutz bestimmter Lebensräume sowie gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in Europa. Das Ziel ist es, die biologische Vielfalt zu erhalten und langfristig zu schützen. FFH-Gebiete sind Teil eines europaweiten Netzwerks und ergänzen die Vogelschutzgebiete, um eine nachhaltige Entwicklung der Natur sicherzustellen.

Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist ein spezielles Prüfverfahren, das bei Projekten oder Plänen durchgeführt wird, die ein FFH-Gebiet betreffen könnten. Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und im Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verankert. Sie bewertet, ob ein geplantes Vorhaben, wie etwa eine Baumaßnahme, eine Infrastrukturentwicklung oder eine Änderung in der Landnutzung, die Erhaltungsziele des betroffenen FFH-Gebiets negativ beeinflusst bzw. beeinträchtigt.

Wenn festgestellt wird, dass das Vorhaben die Erhaltungsziele gefährden könnte, müssen entweder Schutzmaßnahmen getroffen werden oder das Vorhaben wird in dieser Form nicht genehmigt.

Ein der FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgeschaltetes Screening, auch als FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung bezeichnet, wird in der Regel vor einer umfangreichen Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die FFH-Vorprüfung dient der Feststellung, ob ein geplantes Vorhaben überhaupt potenziell erhebliche Auswirkungen auf die Schutzziele eines FFH-Gebiets haben könnte. Die Vorprüfung soll frühzeitig und mit verhältnismäßig geringem Aufwand klären, ob ein Projekt vertieft auf seine Auswirkungen auf ein FFH-Gebiet untersucht werden muss.

Wenn die FFH-Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben keine oder nur geringfügige Auswirkungen auf das FFH-Gebiet hat, ist keine weitere FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.

Nur wenn erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, ist zur weiteren Klärung des Sachverhalts eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 ff. BNatSchG erforderlich.

FFH-Verträglichkeitsprüfungen: Damit Bauprojekte und Naturschutz im Einklang bleiben

FFH-Verträglichkeitsprüfungen werden in einer Vielzahl von Projekten und Planungen durchgeführt, die potenziell FFH-Gebiete betreffen könnten. Regelmäßig werden Prüfungen im Rahmen von Anlagengenehmigungen, bzw. den Verfahren zur Genehmigung von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), die in oder nahe an FFH-Gebieten geplant sind, gefordert. Dazu gehören Anlagen wie Kraftwerke, Chemieanlagen oder Tierhaltungsanlagen, bei denen die Auswirkungen auf die geschützten Lebensräume und Arten über eine FFH-Verträglichkeitsprüfung geprüft werden müssen.

Jedoch nicht nur im Zusammenhang mit immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird eine Untersuchung der FFH-Verträglichkeit behördlich gefordert. Einige weitere, typische Anwendungsbereiche sind:

Analog zur Umweltverträglichkeitsprüfung (bzw. deren Vorprüfung) sind FFH-Verträglichkeitsprüfungen überall dort erforderlich, wo Projekte potenziell negative Auswirkungen auf die ökologischen Ziele von FFH-Gebieten haben könnten.

Wir bieten Ihnen ...

... FFH-Verträglichkeitsprüfungen, die von der ersten Vorprüfung (Screening) bis zur vollständigen FFH-Verträglichkeitsprüfung reichen. Jede Stufe ist darauf ausgelegt, die Schutzziele der FFH-Gebiete zu wahren und potenzielle Umweltauswirkungen eines Projekts umfassend zu bewerten und zu minimieren.

Sollten Sie in diesem Bereich Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – auf unserer Kontaktseite können Sie uns jederzeit eine Nachricht zukommen lassen oder eine unverbindliche Anfrage stellen.