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Emissionskontingentierung
Ist von einer Emissionskontingentierung die Rede, so ist damit in aller Regel eine Geräuschkontingentierung gemeint.
In selteneren Fällen kann es sich jedoch auch um eine Geruchskontingentierung oder um die Aufteilung und Festlegung der zulässigen Obergrenzen zur Emission anderer luftverunreinigender Stoffe handeln.